Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln Verträge zwischen der „Informaten“ Max Schumann, Luca Drefke und Alec Putzmann GbR, handelnd unter „Informaten“ („Anbieter“), und Dir über Hosting-Dienstleistungen. Sie gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Pflichtangaben findest Du im Impressum.
Diese AGB werden mit Vertragsschluss Vertragsbestandteil. Bitte lies sie vor der Bestellung; bei Fragen stehen wir Dir jederzeit zur Verfügung.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und Dir in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Verbraucher bist Du, wenn Du als natürliche Person zu Zwecken handelst, die überwiegend weder Deiner gewerblichen noch Deiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer bist Du, wenn Du als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft in Ausübung Deiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelst.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von Dir werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter seine Leistungen in Kenntnis Deiner abweichenden Bedingungen erbringt.
(4) Der Anbieter erbringt Leistungen auch für Kunden im Ausland. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem Du als Verbraucher Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bleiben unberührt.
(5) Colocation/Housing, Remote Hands, Managed Services und individuell vereinbarte SLA werden nur Unternehmern angeboten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Anbieter kann geeignete Nachweise verlangen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen ist kein bindendes Angebot, sondern ein unverbindlicher Online-Katalog. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibst Du einen verbindlichen Antrag für die Inhalte des Warenkorbs ab.
(2) Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Anbieter kann Deine Bestellung durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch Erbringung der Dienstleistung innerhalb von zwei Werktagen annehmen.
(3) Eine allgemeine Berechtigung zur Inanspruchnahme der Dienste besteht nicht. Der Anbieter ist berechtigt, Vertragsannahmen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Der Anbieter speichert den Vertragstext und sendet Dir die Bestelldaten per E-Mail zu. Diese AGB kannst Du jederzeit auf der Website des Anbieters einsehen und herunterladen.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2a Mindestalter und Vertragsfähigkeit
(1) Verträge werden nur mit volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen Personen oder mit wirksam vertretenen Unternehmen geschlossen.
(2) Bei berechtigten Zweifeln an Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit oder Vertretungsberechtigung kann der Anbieter geeignete Nachweise verlangen und die Leistung bis zur Klärung vorläufig zurückstellen, beschränken oder sperren.
(3) Stellt sich heraus, dass ein Vertrag ohne erforderliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters oder ohne ausreichende Geschäftsfähigkeit geschlossen wurde, kann der Anbieter die weitere Leistung verweigern und den Vorgang nach den gesetzlichen Vorschriften rückabwickeln. Eine außerordentliche Kündigung bleibt hilfsweise vorbehalten, soweit ein wirksamer Vertrag besteht. Zwingende Rechte Minderjähriger und nicht voll Geschäftsfähiger, insbesondere §§ 104 ff., 106 ff., 108, 110 und 812 ff. BGB, bleiben unberührt.
§ 2b Kundenkonto und Stammdaten
(1) Bei Registrierung, Bestellung und während der Vertragslaufzeit musst Du vollständige und zutreffende Personen-, Firmen-, Anschrifts-, Rechnungs-, Identitäts- und Kontaktdaten angeben und aktuell halten. Änderungen pflegst Du im Kundenbereich oder teilst sie in Textform mit.
(2) Berechtigte Zweifel liegen insbesondere bei widersprüchlichen, offensichtlich unvollständigen oder nicht zustellfähigen Angaben, unpassenden Zahlungs-/Rechnungsdaten, fehlender Vertretungsberechtigung, fremden Identitäts- oder Zahlungsdaten sowie konkreten Betrugs-, Sanktions-, Geldwäsche-, Missbrauchs- oder Umgehungshinweisen vor. Dann kann der Anbieter angemessene Identitäts-, Anschrifts-, Unternehmens-, Vertretungs- oder Zahlungsnachweise verlangen.
(3) Bis zur Klärung darf der Anbieter neue Leistungen zurückstellen und bestehende Leistungen nur erforderlich und verhältnismäßig beschränken. Werden Nachweise trotz angemessener Frist nicht erbracht oder bestätigen sich falsche Angaben, Identitätsmissbrauch, fehlende Vertretungsmacht oder Umgehung, darf der Anbieter betroffene Leistungen sperren, verweigern oder aus wichtigem Grund kündigen. Vor dauerhaften Maßnahmen erhältst Du Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit keine Gefahr im Verzug, gesetzliche Pflicht oder überwiegende Sicherheitsinteressen entgegenstehen.
(4) Du bist für Handlungen über Dein Kundenkonto, Team-/Mitarbeiterzugänge, API-Schlüssel und Tokens verantwortlich, soweit Du die Nutzung ermöglicht oder Zugangsdaten nicht ausreichend geschützt hast. Bei Verdacht auf Kompromittierung informierst Du den Anbieter unverzüglich und rotierst betroffene Zugangsdaten.
(5) Zweckbindung von Nachweisen: Identitäts- oder Berechtigungsnachweise werden nur zur Prüfung von Identität, Vertretungsberechtigung, Zahlungs- oder Missbrauchsrisiken verarbeitet. Kopien werden nach Abschluss der Prüfung gelöscht oder durch einen Prüfvermerk ersetzt, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder Nachweisinteressen entgegenstehen. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters und aus den Angaben im Bestellvorgang.
(2) Der Anbieter ist berechtigt:
- a) technische Mittel, Systeme, Standorte oder Cluster zu wählen oder zu wechseln, soweit dies für Dich zumutbar ist;
- b) technische Komponenten, Nebenfunktionen oder Infrastruktur aus triftigem sachlichem Grund nach Abs. 3 zu ändern, zu ersetzen oder weiterzuentwickeln, ohne die vereinbarte Hauptleistung zu entziehen;
- c) Dritte als Subunternehmer einzusetzen; bei Auftragsverarbeitung gilt § 15 samt Unterauftragsverarbeiterliste.
(3) Ein triftiger sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Sicherheits- oder Stabilitätsanforderungen, gesetzlichen, behördlichen oder gerichtlichen Vorgaben, notwendigen technischen Anpassungen, Kompatibilität, Missbrauchsabwehr, geänderten Vorleistungen oder veralteten bzw. unsicheren Komponenten. Produktbezogene Weiterentwicklung ist nur erfasst, soweit sie technisch notwendig oder für Dich vorteilhaft ist.
(4) Der Anbieter darf Funktionen oder Dienste beschränken, aussetzen oder einstellen, soweit Gesetz, behördliche/gerichtliche Anordnungen oder erhebliche Sicherheitsrisiken dies erfordern. Er informiert Dich, soweit rechtlich und tatsächlich möglich.
(5) Technische Änderungen, Sicherheitsupdates, Migrationen und Wartungen werden per E-Mail oder über die Statusseite kommuniziert; bei dringenden Sicherheitsmaßnahmen kann die Information nachgeholt werden. Vertragsbezogene E-Mails sind während des Vertrags nicht abbestellbar.
(6) Unterlässt Du erforderliche Mitwirkung und wird die Leistung dadurch unzumutbar, darf der Anbieter die betroffene Leistung angemessen beschränken, sperren oder aus wichtigem Grund kündigen.
(7) Für einzelne Produktkategorien gelten ergänzende Sonderbedingungen gemäß den Anhängen A–F; sie gehen bei Widersprüchen vor.
(8) Verbraucher (§§ 327 ff. BGB): Änderungen digitaler Produkte, die über zur Vertragsmäßigkeit erforderliche Aktualisierungen hinausgehen, erfolgen gegenüber Verbrauchern nur, wenn der Vertrag dies vorsieht, ein triftiger Grund besteht, keine Zusatzkosten entstehen und Du klar informiert wirst. Bei mehr als unerheblicher Beeinträchtigung von Zugriff oder Nutzbarkeit informiert der Anbieter vorab auf einem dauerhaften Datenträger über Art, Zeitpunkt, Grund und Deine Rechte, insbesondere Sonderkündigung oder unveränderte Weiterbenutzung, soweit technisch möglich und zumutbar. Erstattungen richten sich nach § 6a Abs. 5 lit. c und zwingendem Verbraucherrecht.
§ 4 Domainregistrierung
(1) Bei Domains vermittelt oder erbringt der Anbieter die Registrierung regelmäßig über Registrar-, Registry- oder Reselling-Partner. Rechte an der Domain stehen Dir als Domaininhaber zu; der Anbieter erwirbt keine eigenen Rechte.
(2) Du versicherst, dass Deine Domain keine Rechte Dritter verletzt, und stellst den Anbieter nach § 11 frei, soweit Du die Rechtsverletzung zu vertreten hast.
(3) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Vergabeentscheidungen von Registry oder Registrar. Für Nichtregistrierung, Fehlregistrierung oder zwischenzeitliche Vergabe haftet er nur nach § 10.
(4) Du bist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über Änderungen der für die Registrierung notwendigen Daten zu informieren. Der Anbieter ist berechtigt, die Freischaltung einer Domain zurückzuhalten, bis Du die vereinbarte Vergütung gezahlt hast.
(5) Ist eine von Dir gewünschte Domain nicht registrierbar, informiert Dich der Anbieter unverzüglich. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Auswahl einer Alternative durch Dich, ist der Anbieter berechtigt, die Domainregistrierung nicht weiterzuverfolgen.
(6) Für die Registrierung erforderliche Pflichtdaten werden an Registry und Registrar übermittelt und können nach deren Vorgaben in Whois/RDAP erscheinen. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 4a Domainleistungen, Ablauf und Reaktivierung
(1) Domainleistungen richten sich nach den Regeln, Fristen und technischen Prozessen der jeweiligen Registry, Registrare und Reselling-Partner. Der Einfluss des Anbieters ist darauf beschränkt.
(2) Eine Wiederherstellung oder Reaktivierung von Domains nach Ablauf, Kündigung oder Löschung kann nicht zugesichert werden. Ob und zu welchen Bedingungen eine Reaktivierung möglich ist, richtet sich nach der jeweiligen TLD, Registry oder dem jeweiligen Registrar.
(3) Soweit eine Reaktivierung, Neuregistrierung oder ein Transfer technisch und rechtlich möglich ist, gelten die Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisübersicht des Anbieters zuzüglich etwaiger Fremdgebühren (z. B. Registry-/Registrar-Gebühren, Redemption-Fees). Der Anbieter informiert Dich über absehbare Fremdgebühren vor Durchführung, soweit dies praktisch möglich ist.
(4) Bei einem Providerwechsel unterstützt Dich der Anbieter im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der jeweiligen TLD-Regeln (z. B. Bereitstellung des AuthInfo-/AuthCode).
§ 5 Laufzeit, Nichtverlängerung und Vertragsbeendigung
(1) Sofern im Produkt nichts anderes geregelt ist, gelten die Prepaid-Regeln aus § 6a. Verbraucherprodukte verlängern sich nicht automatisch; Unternehmer können abweichende Laufzeit-, Verlängerungs- oder Abrechnungsmodelle ausdrücklich vereinbaren.
(2) Zahlungshinweise, Erinnerungen oder Verlängerungsrechnungen für künftige Prepaid-Laufzeiten ermöglichen nur eine manuelle Verlängerung. Bleibt die Zahlung aus, entsteht keine Zahlungspflicht für die künftige Periode; Rechtsfolge ist ausschließlich Nichtverlängerung bzw. Deaktivierung nach § 6a.
(3) Automatische Verlängerungen, Mindestlaufzeiten, laufende Abrechnung oder nachträgliche Abrechnung werden nur gegenüber Unternehmern oder aufgrund ausdrücklicher individueller Vereinbarung eingesetzt. In diesen Fällen kann der Vertrag, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, von Dir und vom Anbieter mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der vereinbarten Laufzeit in Textform gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung kann jederzeit in Textform erklärt werden.
(5) Du kannst im Kundenbereich jederzeit eine Nichtverlängerung, Deaktivierung oder Löschung zum Ende der bezahlten Laufzeit veranlassen, soweit das jeweilige Produkt dies technisch unterstützt. Eine vorzeitige Deaktivierung auf Deinen Wunsch berührt die Vergütung für die bereits gebuchte Prepaid-Laufzeit nicht; § 6a Abs. 5 bleibt unberührt.
(6) Bei Domainleistungen musst Du bei Beendigung oder Nichtverlängerung rechtzeitig Weisung geben (Löschung, Auslaufenlassen oder Providerwechsel). Ohne rechtzeitige Weisung oder Zahlung darf der Anbieter die Verlängerung unterlassen und die Domain nach Registry-/Registrar-Regeln auslaufen bzw. löschen lassen.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Bestellprozess oder in Textform vereinbarten Preisen.
(2) Unternehmerpreise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zzgl. Umsatzsteuer; Verbraucherpreise werden im Bestellprozess brutto ausgewiesen.
(3) Leistungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, im Voraus zu vergüten und werden regelmäßig erst nach Zahlungseingang freigeschaltet oder fortgeführt. Hinweise oder Verlängerungsrechnungen für künftige Prepaid-Laufzeiten begründen ohne Zahlung keine neue Entgeltpflicht; bei ausbleibender Zahlung gilt § 6a.
(4) Nachträglich abgerechnete Leistungen, Rücklastschriften, Chargebacks und sonstige bereits entstandene Forderungen sind innerhalb der Rechnungsfrist fällig, sonst innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Für berechtigte Mahnungen nach Verzugseintritt kann der Anbieter 2,50 EUR pauschalierten Schadensersatz verlangen, soweit Du keinen oder geringeren Schaden nachweist.
(6) Bei Verzug darf der Anbieter betroffene Leistungen nach Mahnung und angemessener Frist verhältnismäßig sperren und bei Fortbestehen aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verzug über zwei Abrechnungszeiträume oder mindestens ein Abrechnungsentgelt vor. Für Abuse, Sicherheitsrisiken und behördliche Sperren gilt § 13.
(7) Du kannst mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen aufrechnen. Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln, Rückabwicklung oder Verbraucherrechten, sowie Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
(8) Rechnungen werden elektronisch im Kundenbereich bereitgestellt und per E-Mail versendet. Postalischer Versand erfolgt nur auf Anforderung und kann nach Preisliste berechnet werden.
(9) Bei Rücklastschriften, Chargebacks, Stornierungen, nicht autorisierten Zahlungsmitteln sowie begründetem Zahlungsbetrugs- oder Geldwäscheverdacht kann der Anbieter neue Leistungen zurückstellen, Nachweise verlangen, betroffene Leistungen verhältnismäßig sperren und bei schwerwiegenden oder wiederholten Fällen aus wichtigem Grund kündigen. Entstandene Gebühren kann er weiterberechnen, soweit Du den Vorgang zu vertreten hast und keinen geringeren Schaden nachweist.
§ 6a Prepaid, Ablauf der Laufzeit und Reaktivierung
(1) Prepaid-Leistungen werden für die bezahlte Laufzeit erbracht und enden danach. Bei Verbraucherprodukten entsteht eine neue Entgeltpflicht nur durch manuelle Verlängerung oder Neubuchung; mit Unternehmern können andere Modelle vereinbart werden.
(1a) Domainleistungen: Für Domains gelten vorrangig § 4a und Anhang E. Die Reaktivierungsfristen aus Abs. 2 gelten nicht; maßgeblich sind Registry-, Registrar- und Reselling-Partner-Regeln.
(2) Nach Laufzeitende kann der Dienst vorübergehend deaktiviert werden. Eine Reaktivierung ist wie folgt möglich:
- a) bis einschließlich Tag 3 nach Laufzeitende: Reaktivierung durch manuelle Zahlung der Verlängerungsrechnung oder per Support-Antrag kostenfrei, sofern technisch verfügbar;
- b) ab Tag 4: kein Anspruch auf Wiederherstellung oder Reaktivierung; spätere Wiederherstellung erfolgt nur freiwillig, soweit möglich, und kann nach Aufwand berechnet werden.
(3) Datenhaltung, Backups, Löschung, Wiederherstellung und Exportrechte nach Vertragsende richten sich nach § 9 und der Leistungsbeschreibung.
(4) Der Anbieter kann vor Laufzeitende per E-Mail an die manuelle Verlängerung erinnern und weist im Kundenbereich sowie, soweit technisch möglich, per E-Mail auf drohende Deaktivierung und mögliche Löschung hin. Du bleibst für rechtzeitige Verlängerung und externe Datensicherung verantwortlich.
(5) Erstattung bei vorzeitiger Beendigung:
- a) Bei gewünschter Deaktivierung, Nichtnutzung oder Nichtverlängerung vor Laufzeitende erfolgt keine anteilige Erstattung, sofern Gesetz oder Anbieter-Verantwortung nichts anderes verlangen;
- b) bei von Dir zu vertretender schwerwiegender Pflichtverletzung darf der Anbieter offene Forderungen, erforderliche Aufwendungen und nachweisbare Schäden mit Guthaben oder Vorauszahlungen verrechnen;
- c) bei außerordentlicher Kündigung aus vom Anbieter zu vertretendem wichtigem Grund oder bei Sonderkündigungsrecht wegen Preis-, AGB- oder Leistungsänderungen werden vorausgezahlte Entgelte für den entfallenden Leistungszeitraum anteilig erstattet; zwingendes Verbraucherrecht bleibt unberührt.
§ 6b Preisänderungen
(1) Preisänderungen sind aus sachlichem Grund zulässig, insbesondere bei nachweisbaren Änderungen von Betriebs-, Beschaffungs-, Vorleistungs-, Bandbreiten-, IP-, Lizenz-, Steuer- oder Regulierungskosten. Sie erfolgen nur im Umfang der Kostenänderung; Kostenminderungen werden berücksichtigt. Die Gründe werden in der Mitteilung nach Abs. 2 nachvollziehbar dargestellt.
(2) Preisänderungen werden Dir mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Anbieter weist Dich in der Mitteilung gesondert auf die geplante Anpassung, deren Umfang, den Wirksamkeitszeitpunkt sowie auf das Sonderkündigungsrecht nach Abs. 3 hin.
(3) Bist Du Verbraucher, kannst Du den Vertrag innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung kündigen (Sonderkündigungsrecht). Eine stillschweigende Zustimmung durch Untätigkeit zu einer Preiserhöhung wird bei Verbrauchern nicht angenommen; im Übrigen gilt § 17 entsprechend.
(4) Preisänderungen gelten nicht für bereits vollständig im Voraus bezahlte Prepaid-Laufzeiten, sondern frühestens für die nächste Verlängerung/Neubuchung, sofern nicht abweichend vereinbart.
§ 7 Pflichten des Kunden, Acceptable Use Policy und Fair Use
(1) Du bist verpflichtet, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Dienstleistungen nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen und Dritten eine solche Nutzung nicht zu ermöglichen.
(2) Verbotene Inhalte und Handlungen sind insbesondere:
- a) rechtswidrige, strafbare, jugendgefährdende, extremistische, sexualisierte Minderjährigen-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Schutzrechtsverletzungen;
- b) Spam, Phishing, Scam, Open Relays, Malware, Botnets oder Command-and-Control-Infrastruktur;
- c) DDoS, unbefugte Scans, Brute Force, Credential Stuffing oder Angriffe auf fremde Systeme;
- d) öffentliche Proxy-, VPN-, Tor-Exit-, Open-DNS-, NTP-/UDP- oder Amplification-Dienste ohne ausdrückliche Vereinbarung;
- e) P2P/Torrent, Filehosting, Mirror-, Download-, Cardsharing- oder Umgehungsdienste ohne ausdrückliche Vereinbarung;
- f) Kryptomining, Traffic-Generatoren, Stresser/Booter, atypische Benchmark-Last oder Manipulation von Klicks, Traffic, Werbung oder Bewertungen;
- g) IP-/ARP-/NDP-/MAC-Spoofing, fremde IPs, BGP ohne Vereinbarung oder Eingriffe in Routing, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit.
(3) Du musst Zugangsdaten, API-Keys, Tokens und SSH-Schlüssel angemessen schützen. Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch informierst Du den Anbieter unverzüglich und sperrst oder rotierst betroffene Zugangsdaten. Für Handlungen über diese Zugänge bist Du verantwortlich, soweit Du die Nutzung ermöglicht oder den Schutz vernachlässigt hast.
(4) Du bist für externe Sicherungskopien Deiner Inhalte sowie bei Servern mit Administrationszugriff für Softwarepflege, Sicherheitsupdates und das Schließen ausnutzbarer Schwachstellen verantwortlich. Gefährdet eine nicht behobene Schwachstelle Dritte oder die Anbieter-Infrastruktur, darf der Anbieter sofort sperren. Für Ansprüche Dritter gilt § 11.
(5) Die Dienste sind auf übliche Nutzung im gebuchten Produkt ausgelegt. Soweit der Tarif nichts anderes regelt:
- a) Tariflimits: Traffic, Bandbreite, Speicher und RAM gelten nach Tarif; bei Überschreitung kann der Anbieter verhältnismäßig drosseln, sperren, ein Upgrade anbieten und nach Fristsetzung kündigen.
- b) Shared-vCPU: Mehr als 70 % durchschnittliche Nutzung über 72 Stunden gilt als dauerhaft übermäßig; Bursts und Dedicated-Ressourcen sind ausgenommen. Eine Drosselung endet nach Rückkehr unter die Schwelle.
- c) Port 25: Ausgehender Mailversand ist standardmäßig deaktiviert; Freischaltung, Limits und erneute Sperrung richten sich nach Missbrauchs- und Sicherheitsprüfung.
(6) Maßgeblich für Messungen sind die Systeme des Anbieters; bei berechtigten Zweifeln können einschlägige Messdaten in zumutbarem Umfang und geeigneter Form eingesehen werden. Bei Fair-Use-Verstößen kann der Anbieter verhältnismäßig reagieren, insbesondere Optimierung verlangen, Upgrades anbieten, drosseln, limitieren oder Funktionen vorübergehend deaktivieren.
(7) Maßnahmen werden grundsätzlich angekündigt; bei Kostenanstieg, Missbrauchsverdacht oder Sicherheitsrisiken darf der Anbieter sofort handeln und informiert anschließend. Bestimmte Nutzungsumfänge, Datenraten oder unbeschränkter Datenverkehr werden nur geschuldet, soweit Tarif, Bestellung oder Individualvereinbarung dies ausdrücklich zusagen.
(8) Hochrisiko-Nutzung: Lebens- oder sicherheitskritische Nutzung (z. B. Medizin, Luftfahrt, Kernkraft, kritische Infrastruktur, Waffensteuerung) ist nur nach individueller Textform-Vereinbarung zulässig. Bei Verstoß gelten § 10 und § 11.
§ 7a IP-Adressen, Routing und Reputation
(1) IP-Adressen verbleiben im Verfügungsbereich des Anbieters bzw. seiner Vorlieferanten. Ein Anspruch auf bestimmte IPs, IP-Blöcke oder dauerhafte Zuteilung besteht nicht; Änderungen sind aus technischen, Sicherheits- oder regulatorischen Gründen möglich.
(2) Bestimmte Geo-IP-Zuordnungen, Dritt-Datenbankeinträge, Routing-Politiken, Carrier, BGP-/RPKI-Setups oder Latenzen zu Drittnetzen werden nicht geschuldet. Unterstützung erfolgt nur im technisch Zumutbaren.
(3) Bei Aufnahme einer Dir zugewiesenen IP-Adresse in Spam-, Abuse- oder vergleichbare Sperrlisten (Blacklisting), die durch Dein Verhalten oder durch Inhalte/Dienste auf Deinen Systemen verursacht wurde, bist Du verpflichtet:
- a) die zugrundeliegende Ursache unverzüglich zu beseitigen,
- b) auf Anforderung des Anbieters bei Delisting-Verfahren mitzuwirken,
- c) erforderliche Informationen (z. B. zur Identifizierung der Ursache) bereitzustellen.
(4) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Vorfällen kann der Anbieter erforderlichen und angemessenen Delisting-Aufwand bis zu 23,80 EUR brutto je Vorfall berechnen, soweit der Vorfall Dir zurechenbar ist; geringerer Aufwand oder fehlende Verursachung können nachgewiesen werden.
(5) Ein Anspruch auf Austausch einer selbst verursachten gelisteten IP besteht nicht; der Anbieter entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine marktübliche Austausch-Gebühr ist möglich.
(6) Soweit Du eigene IP-Bereiche im Anbieter-Netz ankündigen möchtest (BGP, eigenes ASN, RPKI-ROAs), gelten die Sonderregelungen in Anhang C.9; ein Anspruch auf Bereitstellung besteht nicht.
§ 7b Wiederverkauf und Bereitstellung an Dritte
(1) Der Wiederverkauf der Dienstleistungen des Anbieters an Dritte (Reselling) sowie die Bereitstellung an Endkunden im Rahmen eines eigenen Angebots ist nur zulässig, soweit dies im jeweils gebuchten Tarif ausdrücklich vorgesehen oder mit dem Anbieter gesondert in Textform vereinbart wurde.
(2) Soweit Reselling vereinbart ist, bist Du verpflichtet, Deinen Endkunden mindestens diejenigen Pflichten aus § 7 (Acceptable Use Policy, Fair Use), § 13 (Sperrung, Abuse, Inhaltemoderation) sowie die einschlägigen Sonderbedingungen der Anhänge A–F vertraglich aufzuerlegen und ihre Einhaltung sicherzustellen.
(3) Du bleibst alleiniger Vertragspartner des Anbieters. Pflichtverletzungen Deiner Endkunden gelten als Deine Pflichtverletzung, soweit Du die Nutzung ermöglicht hast und sie Deinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind; insoweit stellst Du den Anbieter nach § 11 frei.
(4) Der Anbieter ist in begründeten Fällen — insbesondere bei Abuse-Vorfällen, behördlichen Anfragen oder Sicherheitsereignissen — berechtigt, von Dir die Identität und eine Kontaktmöglichkeit Deiner Endkunden zu verlangen, soweit dies zur Aufklärung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
§ 8 Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
(1) Ohne gesonderte Verfügbarkeitszusage oder SLA schuldet der Anbieter keine prozentuale Mindestverfügbarkeit, aber die Bereitstellung der gebuchten Leistung im technisch und betrieblich Zumutbaren. Wartung, höhere Gewalt und Störungen außerhalb seines Einflussbereichs bleiben unberücksichtigt; gesetzliche Gewährleistungs-, Minderungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
(2) Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen können insbesondere entstehen durch Wartungsarbeiten, sicherheitsrelevante Maßnahmen, Störungen von Telekommunikations- und Stromnetzen, Ausfälle bei Vorlieferanten, Upstream-Providern oder Rechenzentren sowie Ereignisse höherer Gewalt.
(3) Geplante Wartungen werden — soweit möglich — über die Statusseite angekündigt und in verkehrsarmen Zeiten durchgeführt; Discord kann ergänzend unverbindlich genutzt werden. Bei mehr als 30 Minuten erwarteter Auswirkung oder erheblichen Kundenauswirkungen informiert der Anbieter zusätzlich per E-Mail. Dringende Sicherheits- oder Infrastrukturmaßnahmen können kurzfristig oder ohne Vorankündigung erfolgen.
§ 8a Leistungsgrenze der Datenübertragung
(1) Die Leistungspflicht des Anbieters bei der Datenübertragung beschränkt sich auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Anbieter betriebenen Übergabepunkt seines Netzes an das Internet und der für Dich bereitgestellten Hosting-/Server-Infrastruktur.
(2) Für Beeinträchtigungen, Verzögerungen oder Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters entstehen (z. B. Störungen bei Telekommunikationsnetzen, Peering-/Upstream-Providern, Routing-Probleme, Endgeräte/Software Dritter), übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.
(3) Eine erfolgreiche weltweite Weiterleitung von Daten zu Endnutzern im öffentlichen Internet ist nicht geschuldet.
§ 8b Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflusses des Anbieters, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, Cyberangriffe gegen Vorlieferanten oder kritische Infrastruktur, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Internetausfälle sowie Routing-/BGP-Vorfälle bei Upstream-Providern.
(2) Soweit Leistungen durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar werden, sind die Leistungspflichten für Dauer und Umfang der Beeinträchtigung suspendiert. Fristen verlängern sich entsprechend; Schadensersatz wegen Verzögerung besteht insoweit nicht.
(3) Der Anbieter informiert Dich — soweit zumutbar — unverzüglich in Textform über Ereignis, voraussichtliche Dauer und Gegenmaßnahmen. Dauert die Beeinträchtigung länger als 30 Tage, können beide Parteien den betroffenen Vertrag mit 14 Tagen Frist außerordentlich kündigen.
§ 9 Datensicherung und Wiederherstellung
(1) Du bist selbst für regelmäßige, geeignete und externe Datensicherung verantwortlich; Backup-Funktionen des Anbieters ersetzen diese Pflicht nicht.
(2) Für Backups gilt:
- a) Anbieter-Backups sind freiwillige Sicherungen für Betriebssicherheit; ein Anspruch auf Erstellung, Vollständigkeit, Wiederherstellbarkeit oder Verfügbarkeit besteht nicht;
- b) Kunden-Backups im Anbieter-System sind nur geschuldet, soweit Tarif oder Leistungsbeschreibung sie vorsehen;
- c) externe Kunden-Backups musst Du selbst außerhalb der Anbieter-Infrastruktur vorhalten.
(3) Gebuchte Backup-, Restore- oder Datensicherungsleistungen bleiben von Abs. 2 unberührt und richten sich nach ihrer Leistungsbeschreibung. Externe Eigensicherung bleibt Pflicht, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Auf Antrag und gegen Berechnung von 11,90 EUR brutto je Restore-Vorgang (für Unternehmer 10,00 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer) kann der Anbieter eine Wiederherstellung aus Anbieter-Backups durchführen, sofern technisch möglich. Für Domains gilt § 4a.
(5) Mit Beendigung der Vertragslaufzeit (insbesondere bei Auslaufen der Prepaid-Periode):
- a) Kunden-Backups im Anbieter-System können deaktiviert werden oder verloren gehen;
- b) Anbieter-Backups können für maximal 3 Tage zur Reaktivierung nach § 6a Abs. 2 lit. a vorgehalten werden;
- c) danach werden Kundendaten und Anbieter-Backups gelöscht oder zur Löschung vorgesehen; Restkopien können wegen Aufbewahrung, Nachweis oder Sicherheit vorübergehend verbleiben.
(6) Datenexport: Vor Vertragsende sicherst Du Inhalte und Konfigurationen selbst. Unterstützung kann gegen Aufwand erfolgen; nach dem Reaktivierungsfenster besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Wiederherstellung oder Herausgabe. Für Verbraucher bleiben gesetzliche Rechte nach § 327p BGB unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso haftet der Anbieter unbeschränkt im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Du regelmäßig vertrauen darfst.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener und externer Datensicherung entstanden wäre. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, gesetzlich zwingender Haftung oder soweit der Anbieter eine konkrete Backup-, Restore- oder Datensicherungsleistung ausdrücklich als geschuldete Haupt- oder Zusatzleistung übernommen hat; dann gelten Abs. 1 und 2.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen bleibt unberührt.
§ 11 Haftungsfreistellung
(1) Du stellst den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Dienstleistungen durch Dich oder mit Deiner Billigung entstehen, einschließlich der Ansprüche, die aus von Dir bereitgestellten Inhalten resultieren, soweit Du die Rechtsverletzung zu vertreten hast.
(2) Du bist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen einschließlich angemessener Anwaltskosten verpflichtet, soweit Du die Inanspruchnahme zu vertreten hast.
(3) Der Anbieter wird Dich über die Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich informieren und Dir Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Du stellst dem Anbieter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich alle für die Verteidigung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Kunden stimmt der Anbieter mit Dir ab, soweit dies zumutbar ist und keine rechtlichen, prozessualen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.
§ 12 Inhalte des Kunden
(1) Du bist allein verantwortlich für die Inhalte, die Du im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen speicherst, veröffentlichst oder übermittelst.
(2) Der Anbieter übernimmt keine allgemeine Prüfungspflicht. Er ist berechtigt, Inhalte zu sperren oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße vorliegen oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies erfordert.
(3) Für Ansprüche Dritter wegen Deiner Inhalte gilt § 11 entsprechend.
§ 13 Sperrung, Abuse-Prozess und Inhaltemoderation
(1) Der Anbieter darf Dienste, Inhalte oder Accounts sperren, isolieren oder deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte, Sicherheitsrisiken, Verstöße gegen § 7 oder behördliche bzw. gerichtliche Anordnungen vorliegen. Soweit zumutbar, informiert er Dich und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe; bei Gefahr im Verzug oder entgegenstehenden Vorgaben kann er sofort handeln.
(2) Der Anbieter überwacht fremde Informationen nicht allgemein (Art. 8 DSA). Seine Verantwortlichkeit richtet sich nach Art. 6 DSA; Plattformpflichten gelten nur, soweit ein konkreter Dienst rechtlich als Online-Plattform einzuordnen ist.
(3) Maßnahmen können insbesondere Drosselung, Isolierung, Nullrouting, Port-/Protokollsperren, Entfernung von Inhalten oder Konfigurationen, Account-Suspendierung oder Kündigung umfassen. Sie können automatisiert oder manuell erfolgen; Überprüfung ist über abuse@informaten.com möglich, soweit gesetzlich vorgesehen.
(4) Beruht eine dauerhafte Sperrung auf wichtigem Grund, insbesondere schwerem oder wiederholtem Verstoß gegen § 7 oder fortdauernder Gefährdung, darf der Anbieter außerordentlich kündigen. Ausgeschlossenen Nutzern ist eine erneute Anmeldung untersagt.
(5) Kundeninhalte werden nicht systematisch ausgewertet. Im Verdachtsfall darf der Anbieter Betriebs-, Verbindungs- und Sicherheitsdaten gesetzlich zulässig auswerten; Kommunikationsinhalte nur bei gesetzlicher Grundlage oder Anordnung. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
(6) Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16 DSA): Mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können über https://informaten.com/de/dsa oder abuse@informaten.com gemeldet werden. Bei elektronischen Kontaktdaten bestätigt der Anbieter den Eingang, bearbeitet Meldungen zeitnah, sorgfältig und objektiv und informiert gesetzlich vorgesehen über Entscheidung, Rechtsbehelfe und automatisierte Verfahren. Die Meldung sollte enthalten:
- a) eine hinreichend begründete Erläuterung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll;
- b) eine eindeutige Angabe des elektronischen Ortes des Inhalts (z. B. URL);
- c) Name und E-Mail-Adresse, außer bei Meldungen zu Straftaten nach Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU;
- d) eine Erklärung, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die Angaben richtig und vollständig sind.
(7) Begründung von Maßnahmen (Art. 17 DSA): Soweit gesetzlich vorgesehen, erhältst Du bei Sperrung, Entfernung, Beschränkung oder Account-Suspendierung eine Begründung mit Art, Umfang, Dauer, Tatsachen, Rechtsgrundlage/AGB-Klausel, Automatisierungshinweis und Rechtsbehelfen; gesetzliche, Sicherheits-, Ermittlungs- und Geheimhaltungsgründe bleiben vorbehalten.
(8) Bei Verdacht schwerer Straftaten mit Gefahr für Leben oder Sicherheit von Personen informiert der Anbieter die zuständigen Behörden, soweit gesetzlich erforderlich (Art. 18 DSA). Behördliche Ersuchen und TCO-Entfernungsanordnungen werden nach klarer Rechtsgrundlage geprüft, dokumentiert und bearbeitet.
(9) Regulatorische Kontaktstellen (DSA und TCO-Verordnung):
- a) Behördenkontaktstelle (Art. 11 DSA): abuse@informaten.com
- b) Nutzerkontaktstelle (Art. 12 DSA): mail@informaten.com sowie unser Kontaktformular
- c) Kontaktstelle für Entfernungsanordnungen (Art. 15 VO (EU) 2021/784): abuse@informaten.com
- d) Kommunikationssprachen für DSA-/TCO-Meldungen: Deutsch und Englisch.
(10) Die maßgebliche Vertragssprache bleibt Deutsch (§ 2 Abs. 5). Maßnahmen nach § 13 werden dokumentiert; soweit gesetzlich erforderlich, veröffentlicht der Anbieter jährlich einen maschinenlesbaren Transparenzbericht.
§ 14 Support
(1) Der Anbieter stellt Support-Kontaktmöglichkeiten in Textform zur Verfügung (insbesondere Support-Ticket und E-Mail). Allgemeine Anfragen kannst Du jederzeit über unser Kontaktformular oder per E-Mail an mail@informaten.com richten. Ein Anspruch auf telefonischen Support oder eine Hotline besteht nicht.
(2) Der Anbieter bemüht sich, Supportanfragen zeitnah und sorgfältig zu bearbeiten. Es werden jedoch keine festen Reaktions- oder Lösungszeiten zugesichert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Störungsmeldungen sollen möglichst präzise erfolgen. Der Anbieter ist berechtigt, Rückfragen zu stellen und erforderliche Informationen anzufordern. Anfragen können nach Dringlichkeit priorisiert werden; Sicherheits-, Abuse- und Infrastruktur-Vorfälle haben Vorrang vor allgemeinen Supportanfragen.
(4) Service Level Agreements (SLA) für Unternehmer: Auf gesonderte Vereinbarung in Textform können Unternehmer mit dem Anbieter individuelle Service Level Agreements zu Mindestverfügbarkeit, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Eskalationswegen sowie etwaigen Service-Credits abschließen. SLA gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und nur im Rahmen der jeweils geschlossenen gesonderten Vereinbarung.
(5) Kostenpflichtige Sonderleistungen: Leistungen außerhalb des Standard-Supports können nach Preisliste oder Aufwand berechnet werden, insbesondere Entstörung, Abuse-Bereinigung, Datenrettung, Sondermigration, Remote Hands und Delisting. Behördliche, rechtliche oder Abuse-bezogene Sonderaufwände sind nur abrechenbar, soweit sie durch eine von Dir zu vertretende Pflichtverletzung, rechtswidrige Nutzung oder unzureichende Mitwirkung verursacht, erforderlich und angemessen dokumentiert sind. Gesetzlich unentgeltliche Mitwirkungen bleiben unberührt.
§ 15 Datenschutz
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest Du in unserer Datenschutzerklärung, dauerhaft abrufbar unter https://informaten.com/de/privacy.
(2) Verarbeitest Du personenbezogene Daten als Verantwortlicher und wird der Anbieter als Auftragsverarbeiter tätig, schließen die Parteien einen AVV gemäß Art. 28 DSGVO ab; Dein Verbraucher- oder Unternehmerstatus ist dafür unerheblich. Der Standard-AVV kann im Kundenbereich elektronisch abgeschlossen werden. Unterauftragsverarbeiter und TOMs sind unter https://informaten.com/legal/dpa abrufbar.
(3) Der Anbieter informiert Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf Unterauftragsverarbeiter in angemessener Frist vor Wirksamwerden; Auftraggeber haben das Recht, der Änderung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform zu widersprechen.
(4) Bei berechtigtem Widerspruch nach Abs. 3 bemühen sich die Parteien um eine zumutbare Lösung. Ist die weitere Leistung ohne den geänderten Unterauftragsverarbeiter nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, können beide Parteien die betroffene Leistung mit angemessener Frist sonderkündigen; vorausgezahlte Entgelte werden anteilig erstattet. § 17 bleibt unberührt.
§ 16 Widerrufsrecht (für Verbraucher)
(1) Wenn Du Verbraucher bist, steht Dir ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die maßgeblichen Fristen, Formvorschriften, Folgen, Ausnahmen sowie Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts ergeben sich aus der jeweils einschlägigen produktbezogenen Widerrufsbelehrung sowie aus den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 312g, 355, 356, 357, 357a BGB).
(2) Den Widerruf kannst Du über das auf der Seite Widerrufsbelehrung bereitgestellte Online-Widerrufsformular, per E-Mail an mail@informaten.com oder mittels einer eindeutigen Erklärung per Post an die im Impressum genannte Anschrift erklären. Den Eingang einer auf elektronischem Weg abgegebenen Widerrufserklärung bestätigt der Anbieter Dir unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (§ 356 Abs. 1 Satz 2 BGB).
(3) Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist: Beginnt der Anbieter auf Dein Verlangen vor Ablauf der Widerrufsfrist, musst Du im Bestellprozess ausdrücklich zustimmen und bestätigen, dass Dir die Folgen für das Widerrufsrecht bekannt sind. Du erhältst diese Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger. Erlöschen und Wertersatz richten sich nach Gesetz und produktbezogener Widerrufsbelehrung.
(4) Elektronische Widerrufsfunktion (ab 19.06.2026): Soweit gesetzlich erforderlich, stellt der Anbieter Verbrauchern für online über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossene Verträge während der laufenden Widerrufsfrist eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung. Weitere gesetzlich zulässige Widerrufswege (E-Mail, Post, eindeutige Erklärung) bleiben unberührt.
§ 17 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB in Bezug auf Regelungen anpassen, die nicht das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung betreffen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für Dich zumutbar ist. Sachliche Gründe sind insbesondere Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen, technische Anpassungen und Sicherheitsanforderungen.
(2) Änderungen werden Dir mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Anbieter weist Dich in der Mitteilung gesondert auf die geplanten Änderungen, Frist und Rechtsfolge des Schweigens hin.
(3) Verbraucher: Änderungen werden Dir gegenüber nur mit ausdrücklicher Zustimmung wirksam; eine Zustimmungsfiktion gilt nicht. Rein redaktionelle, rechtlich vorteilhafte oder zwingend gesetzlich/behördlich erforderliche Änderungen ohne erkennbaren Nachteil werden nach Mitteilung gemäß Abs. 2 wirksam. Preisänderungen erfolgen nur nach § 6b.
(3a) Unternehmer: Änderungen nach Abs. 1 gelten als angenommen, wenn Du nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang in Textform widersprichst. Dies gilt nicht für Leistung/Gegenleistung oder zentrale Hauptleistungspflichten; hierfür ist auch im B2B-Verhältnis ausdrückliche Zustimmung nötig. Preisänderungen erfolgen nur nach § 6b.
(4) Im Falle Deines Widerspruchs kann der Anbieter den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung mit angemessener Frist kündigen, sofern dem Anbieter die Fortsetzung ohne die Änderung nicht zumutbar ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Du Verbraucher bist, gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates Deines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
(2) Bist Du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist daneben berechtigt, an Deinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
(3) Du darfst Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG teilzunehmen.
§ 18a Sanktionen und Exportkontrolle
(1) Du versicherst, nicht auf einschlägigen Sanktionslisten (insbesondere EU, Bundesrepublik Deutschland, OFAC, UN-Sicherheitsrat) geführt zu werden und nicht für sanktionierte Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu handeln, soweit die Vorschriften auf Anbieter, Dich oder die Leistung anwendbar sind.
(2) Die Nutzung der Dienste in oder für sanktionierte bzw. embargo-belegte Länder, Gebiete, Personen, Organisationen oder Einrichtungen ist untersagt, soweit anwendbare Sanktions-, Embargo- oder Exportkontrollvorschriften verletzt würden.
(3) Bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße gegen anwendbare Sanktions-, Embargo- oder Exportkontrollvorschriften darf oder muss der Anbieter Dienste sofort sperren oder aus wichtigem Grund kündigen. § 13 gilt ergänzend; für gesetzlich gebotene Maßnahmen haftet der Anbieter nicht auf Schadensersatz.
Anhang A – vServer und Dedicated Server
A.1 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt Dir virtuelle Server (vServer, auch VPS) oder dedizierte Server (Dedicated Server) zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang (CPU, RAM, Speicherplatz, Traffic, Bandbreite, Anzahl IPs) ergibt sich aus der Tarifbeschreibung im Bestellprozess.
(2) Der Anbieter setzt zur Virtualisierung Standard-Hypervisor-Technologien ein (insbesondere Proxmox VE, basierend auf KVM/QEMU). Ein Anspruch auf eine bestimmte Hypervisor-Technologie besteht nicht.
(3) Der Anbieter stellt Systemressourcen bereit; Betriebssystem, Anwendungen, Sicherheit, Updates, Konfiguration und Inhalte liegen in Deiner Verantwortung (§ 7 Abs. 4).
A.2 IP-Adressen
(1) IP-Adressen werden gemäß Tarif zugewiesen. Ein Anspruch auf bestimmte Adressen, Blöcke oder Mengen besteht nicht (§ 7a).
(2) Reverse-DNS-Einträge können auf Anfrage und im Rahmen der technischen Möglichkeiten gesetzt werden, soweit gesetzliche oder Registry-Anforderungen nicht entgegenstehen.
(3) Der Anbieter behält sich vor, IPs aus technischen, sicherheitsrelevanten oder regulatorischen Gründen jederzeit zu wechseln und Dich darüber — soweit zumutbar — zu informieren.
A.3 DDoS-Schutz und Netzwerksicherheit
(1) DDoS-Schutz wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten bereitgestellt; genannte Kapazitäten sind Infrastrukturwerte, kein garantiertes individuelles Schutzniveau.
(2) Bei DDoS, Abuse oder Netzstörungen darf der Anbieter filtern, drosseln, umleiten oder sperren, soweit dies zur Gefahrenabwehr, Netzstabilität oder Kostenkontrolle erforderlich ist.
(3) Bei unzumutbarer oder wiederholter Gefährdung kann der Anbieter IPs sperren, Dienste isolieren oder aus wichtigem Grund kündigen; soweit zumutbar nach Prüfung milderer Mittel und Anhörung.
A.4 Snapshots und Backups
(1) Sofern im Tarif vorgesehen, kannst Du im Kundenpanel Snapshots/Backups Deines Servers erstellen, verwalten und wiederherstellen. Es gelten die Regelungen aus § 9 dieser AGB.
(2) Snapshots ersetzen nicht die Pflicht zur externen Datensicherung nach § 7 Abs. 4 und § 9 Abs. 1.
A.5 Mitwirkung bei Abuse- und Sicherheitsfällen
(1) Bei Abuse- oder Sicherheitsfällen musst Du mitwirken, insbesondere
- a) kompromittierte Systeme unverzüglich zu bereinigen,
- b) erkannte Sicherheitslücken zu schließen,
- c) erforderliche Informationen zur Aufklärung bereitzustellen,
- d) Mitwirkungsanordnungen des Anbieters innerhalb angemessener Frist nachzukommen.
(2) Bei fehlender Mitwirkung kann der Anbieter sperren und Frist setzen; bei akuter Gefährdung auch sofort.
A.6 Dedicated Mietserver (Anbieter-Hardware)
(1) Bei Dedicated Mietservern sind Hardware-Eingriffe ohne Abstimmung untersagt. Zurechenbare Schäden durch solche Eingriffe werden berechnet.
(2) Hardware-Defekte werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten und während der Geschäftszeiten behoben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Für vom Kunden eingebrachte Hardware (Colocation, Housing, Eigenhardware) gilt ausschließlich Anhang C.
A.7 Betriebssysteme, Lizenzen und Images
(1) Betriebssystem-Images, Vorinstallationen und Panels können sich aus technischen, lizenz- oder sicherheitsrelevanten Gründen ändern; ein Anspruch auf ein bestimmtes Image besteht nicht.
(2) Lizenzkosten für Drittsoftware sind nur enthalten, wenn der Tarif dies ausdrücklich ausweist; sonst werden sie bei Bezug über den Anbieter gesondert berechnet und vor Buchung ausgewiesen.
(3) Du bist für die Lizenzierung Deiner Software und Herstellerbedingungen verantwortlich; bei Anbieter-Lizenzen gelten ergänzend die jeweiligen Endkundenbedingungen.
(4) Images, Templates oder Vorinstallationen dürfen aus Sicherheits-, Lizenz- oder Wartungsgründen entfernt oder gesperrt werden; Wiederbereitstellung wird nicht geschuldet.
(5) Test-, Evaluations- oder Trial-Lizenzen dienen nur der Erprobung. Änderungen oder Sperrungen durch Lizenzgeber kann der Anbieter weitergeben; § 6b, § 10, § 11 und § 17 bleiben anwendbar.
A.8 Traffic-Begrenzung (Fair Use)
(1) Diese Traffic-Schwellen konkretisieren § 7 Abs. 5 lit. a für vServer und Dedicated Server. Maßgeblich ist Inbound + Outbound je Produkt nach Anbieter-Messung.
(2) Standortabhängige Monats-Schwellen (rollierende 30 Tage):
- a) Maincubes: bis zu 8 TB pro rollierende 30 Tage je Server;
- b) Firstcolo: bis zu 15 TB pro rollierende 30 Tage je Server.
(3) 72-Stunden-Schwelle: Standortunabhängig gilt zusätzlich ein Limit von 3 TB Datenverkehr pro rollierende 72 Stunden je Server.
(4) Drosselung: Bei Überschreitung wird auf 10 Mbit/s (Inbound + Outbound) gedrosselt; Einzelfallprüfung auf begründeten Antrag.
- a) 72-Stunden-Schwelle: mindestens 3 Stunden Cooldown, Ende nach Unterschreiten von 3 TB;
- b) 30-Tage-Schwelle: mindestens 3 Tage Cooldown, Ende nach Unterschreiten des Standortlimits;
- c) bei mehreren Drosselungen gilt der spätere Aufhebungszeitpunkt.
(5) Upgrade- und Sondervereinbarungen: Kostenpflichtige Traffic-Upgrades oder größere Tarife können in Textform vereinbart werden. Eine sofortige Aufhebung aktiver Drosselung kann der Anbieter gegen Aufpreis ermöglichen; ein Anspruch besteht nicht.
(6) Kein Account-Cap: Die Schwellen gelten je Produkt, nicht kontoweit.
(7) Messung: Maßgeblich sind die Systeme des Anbieters; Vorwarnungen bei 80 % sind freiwillig.
Anhang B – Webhosting und E-Mail
B.1 Leistungsumfang
(1) Webhosting umfasst Webspace, Datenbanken und integrierte E-Mail-Funktionen nach Tarifbeschreibung.
(2) Die Verwaltung erfolgt über Plesk. Bei technischer oder lizenzrechtlicher Notwendigkeit kann der Anbieter das Panel ersetzen oder aktualisieren und informiert Dich rechtzeitig in Textform.
(3) Software-Versionen können aus Sicherheits- oder Wartungsgründen aktualisiert, abgekündigt oder ersetzt werden.
B.2 E-Mail-Funktion
(1) E-Mail-Postfächer bieten Speicherplatz, Webmail, IMAP/POP3 und SMTP nach Tarifbeschreibung.
(2) Eingehende E-Mails werden automatisiert auf Spam und Viren geprüft; vollständige oder fehlerfreie Erkennung wird nicht garantiert.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, eingesetzte Filter- und Sicherheitsmechanismen jederzeit anzupassen oder zu erweitern.
(4) Fernmeldegeheimnis: Der Anbieter beachtet § 3 TDDDG. Manuelle Kenntnisnahme von E-Mail-Inhalten erfolgt nur bei gesetzlicher Grundlage, Anordnung, Einwilligung oder konkreter Gefahrenabwehr im zulässigen Umfang.
B.3 Versandregelungen und Missbrauchsprävention
(1) Mail-Versand: Webhosting-Versand erfolgt authentifiziert über SMTP-Submission (587/STARTTLS oder 465/SMTPS) und unterliegt produkt- und nutzungsspezifischen Limits. Auf Server- und Colocation-Produkten ist ausgehender Port 25 standardmäßig deaktiviert (vgl. § 7 Abs. 5 lit. c); Freischaltung erfolgt nur auf Antrag und nach Prüfung.
(2) Auch nach Freischaltung gelten variable Versandlimits; bei übermäßigem Versand kann der Anbieter sperren, drosseln oder begrenzen.
(3) Bei auffälligem Versandverhalten, insbesondere
- a) starkem Anstieg ausgehender Nachrichten,
- b) Beschwerden über Spam,
- c) Auftauchen Deiner Inhalte in Spam-Sperrlisten,
- d) Verdacht auf einen kompromittierten Account,
ist der Anbieter berechtigt, den Mailversand sofort zu sperren und Dich anschließend zu informieren. § 7a (IP-Reputation) gilt ergänzend.
(4) Keine Zustellgarantie: Der Anbieter schuldet keine Inbox-Zustellung oder externe Mail-Reputation; Du bist für Authentifizierungs-Records, Inhalte und Versandmuster verantwortlich.
B.4 Inhaltsbezogene Beschränkungen
Untersagt sind insbesondere:
- a) der Betrieb offener Mail-Relays oder vergleichbarer Versand-Infrastrukturen;
- b) der Versand unverlangter kommerzieller Massenmails (Spam);
- c) Phishing-, Scam- oder Identitätsdiebstahl-Versuche;
- d) Nachrichten, die in Inhalt oder Struktur Schadsoftware verbreiten oder verlinken.
B.5 Speicherplatz und Verbrauchsregelungen
(1) Der Speicherplatz Deines Webhostings (inklusive E-Mail-Postfächer) ist im Tarif festgelegt (hartes Limit). Bei Überschreitung kann der Anbieter den Schreibzugriff einschränken, bis Du Speicherplatz freigegeben oder ein Upgrade gebucht hast.
(2) Datenbanken, Mailpostfächer und Dateien können Größenbeschränkungen unterliegen, die im Tarif beschrieben werden.
Anhang C – Colocation, Housing und Remote Hands
C.1 Leistungsumfang
(1) Colocation/Housing und Remote Hands werden nur Unternehmern angeboten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Anbieter stellt Stellfläche, Strom, Kühlung und Anbindung nach Tarif; Deine Hardware bleibt Dein Eigentum.
(3) Umfang, Grenzen und Zusatzleistungen ergeben sich aus Tarifbeschreibung oder Individualvertrag.
(4) Der Anbieter darf den Rechenzentrumsstandort aus sachlichem Grund wechseln und kündigt dies in der Regel 8 Wochen vorher an. Bei Unzumutbarkeit hast Du ein Sonderkündigungsrecht; veranlassten Standardtransport trägt der Anbieter, Sonderleistungen werden berechnet.
C.2 Eingebrachte Hardware und Verantwortung
(1) Du bist für Deine Hardware allein verantwortlich, insbesondere für
- a) elektrische Sicherheit, Konformität, Verkabelung und Beschriftung,
- b) Wärmeentwicklung, Firmware, Updates und Konfiguration,
- c) Versicherungsschutz (C.6).
(2) Für Schäden an Deiner Hardware haftet der Anbieter nach § 10; für durch Deine Hardware verursachte Schäden haftest Du, soweit Du sie zu vertreten hast.
(3) Bei akuter Gefährdung darf der Anbieter Hardware abschalten, trennen oder umlagern und informiert Dich anschließend.
C.3 Stromversorgung
(1) Die Stromabnahme erfolgt im Rahmen einer Pauschale je gebuchter Höheneinheit (HE) oder je gebuchtem Rack. Die jeweils zulässige maximale Stromaufnahme ergibt sich aus der Tarifbeschreibung.
(2) Bei dauerhafter oder wiederholter Überschreitung darf der Anbieter drosseln, abschalten oder einen passenden Tarif verlangen.
(3) Bei drohender Stromüberlastung darf der Anbieter Geräte vorübergehend priorisieren oder abschalten.
(4) Messung: Maßgeblich sind Anbieter- oder Rechenzentrumsdaten; kurzzeitige Anlaufspitzen bleiben außer Betracht, soweit sie die Betriebssicherheit nicht gefährden.
C.4 Zutritt und Sicherheitsvorgaben
(1) Zutritt erfolgt nach Rechenzentrumsregeln; Voranmeldung, Identitätsprüfung oder Begleitung können verlangt werden.
(2) Die Mitnahme von Geräten, Werkzeugen oder Substanzen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z. B. brennbare Flüssigkeiten, nicht zertifizierte elektrische Geräte), ist nicht zulässig.
(3) Bei Verstößen gegen Zutritts- oder Sicherheitsvorgaben kann der Anbieter den Zutritt einschränken oder verweigern.
C.5 Remote Hands und Zusatzleistungen
(1) Remote Hands erfolgen auf Antrag nach Kapazität und Deinen Vorgaben.
(2) Abrechnung erfolgt nach aktueller Preistabelle, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Reaktionszeiten sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zugesichert.
C.6 Versicherungspflicht und Eigentumsverhältnisse
(1) Du musst Hardware und Daten gegen übliche Risiken angemessen versichern.
(2) Für Schäden an Deiner eingebrachten Hardware haftet der Anbieter ausschließlich nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelung in § 10 dieser AGB; ergänzend gilt § 11.
(3) Eingebrachte Hardware bleibt in Deinem Eigentum. Der Anbieter erwirbt kein Eigentum an Deiner Hardware oder Deinen Daten.
C.7 Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
(1) Zur Sicherung fälliger Forderungen räumst Du dem Anbieter ein zulässiges vertragliches Pfandrecht an eigener Hardware ein. Bei Dritteigentum, Leasing oder Eigentumsvorbehalt musst Du informieren; zusätzlich gilt § 273 BGB.
C.8 Vertragsbeendigung, Ausbau und Abholung
(1) Nach Vertragsende musst Du Deine Hardware binnen angemessener Frist, spätestens 14 Tagen, abholen oder kostenpflichtig ausbauen lassen.
(2) Bei Fristversäumnis kann der Anbieter nach weiterer 14-Tage-Frist auf Deine Kosten einlagern und nach Androhung verwerten; Verbraucherrechte nach §§ 1233 ff. BGB bleiben unberührt. Daten werden angemessen geschützt, Erlöse nach Kosten mit Forderungen verrechnet und Überschüsse ausgekehrt.
C.9 Cross Connects, BGP und eigene IP-Bereiche
(1) Cross Connects zu anderen im Rechenzentrum vertretenen Anbietern können auf Anfrage gegen Aufwand bereitgestellt werden, soweit technisch möglich.
(2) Eigene IP-Bereiche per BGP sind nur nach individueller Vereinbarung möglich; Voraussetzung sind insbesondere Bezugsberechtigung, geeigneter Registry-/LIR-Status und Routing-Sicherheitsstandards wie RPKI.
Anhang D – Gameserver und Voice-Server
D.1 Leistungsumfang
(1) Gameserver, Voice-Server, unterstützte Anwendungen und Funktionsumfang ergeben sich aus der Tarifbeschreibung. Unterstützung einzelner Anwendungen kann aus sachlichem Grund geändert oder beendet werden; bei wesentlicher Beeinträchtigung gilt ein Sonderkündigungsrecht.
(2) Inhalte, Welten, Plugins, Modpacks und Konfigurationen liegen in Deiner Verantwortung.
D.2 Spiele-Lizenzbedingungen und EULA
(1) Du musst die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller einhalten; EULA-widriger Betrieb ist untersagt.
(2) Für Änderungen, Sperrungen oder Einschränkungen durch Hersteller ist der Anbieter nicht verantwortlich.
(3) Bei begründeten Hinweisen auf Lizenz- oder EULA-Verstöße kann der Anbieter den betroffenen Server sperren.
D.3 Mods, Plugins, Modpacks und nutzergenerierte Inhalte
(1) Mods, Plugins und Modpacks installierst und verwaltest Du eigenverantwortlich.
(2) Für Schäden durch Deine Zusatzinhalte gelten § 10 und § 11.
D.4 Inhaltsverantwortung und Spielerverhalten
(1) Du bist verantwortlich für die Inhalte, die auf Deinem Server veröffentlicht werden, sowie für das Verhalten der Spieler auf Deinem Server.
(2) Bei rechtswidrigen Inhalten gelten § 13 und § 11; Du musst geeignete Moderationsmaßnahmen treffen.
D.5 Altersfreigaben, Jugendschutz und indizierte Inhalte
(1) Du bist für Jugendschutz und Altersfreigaben verantwortlich, insbesondere
- a) den Altersfreigaben der USK / des PEGI-Systems oder vergleichbarer Klassifizierungen,
- b) dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sowie dem Jugendschutzgesetz (JuSchG),
- c) Beschränkungen für indizierte, beschlagnahmte oder mit Vertriebsbeschränkungen belegte Medien.
(2) Erforderliche Alterskontrollen setzt Du selbst um; der Anbieter prüft Spieler nicht.
(3) Indizierte, beschlagnahmte oder mit Vertriebsbeschränkungen belegte Inhalte sind untersagt, soweit ihr öffentliches Anbieten verboten ist. Bei begründeten Hinweisen darf der Anbieter nach § 13 sperren; § 11 gilt ergänzend.
D.6 Verfügbarkeit und Performance
(1) Slot-Empfehlungen, Performance-Werte und Konfigurationen sind Richtwerte; tatsächliche Performance hängt von Deiner Nutzung ab.
(2) Der Anbieter schuldet keine bestimmte Tickrate, Latenz oder Spielperformance. Die allgemeinen Regelungen aus § 8 (Verfügbarkeit) gelten ergänzend.
D.7 Beendigung und Datenmigration
(1) Bei Vertragsende gelten § 6a und § 9; Migrationen liegen in Deiner Verantwortung.
Anhang E – Domains
E.1 Anwendbarkeit und Vermittler-Stellung
(1) Soweit Du beim Anbieter Domainleistungen beziehst, gelten ergänzend die Regelungen aus § 4 und § 4a der AGB sowie die Vergaberichtlinien und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vergabestellen (Registries) und der vom Anbieter eingeschalteten Registrare bzw. Reselling-Partner.
(2) Domainleistungen erfolgen über Reselling-Partner; deren Verfügbarkeit, Bestand und Bedingungen kann der Anbieter nur begrenzt beeinflussen.
(3) Du bist Domaininhaber; der Anbieter und sein Partner erwerben keine eigenen Rechte.
(4) Nach Bestell- und Zahlungsbestätigung beginnt die Domainleistung grundsätzlich automatisiert. Für Verbraucher gelten § 16 und die produktbezogene Widerrufsbelehrung.
E.2 Domaininhaberschaft und Daten
(1) Du bist Inhaber der Domain und allein verantwortlich für die Richtigkeit und Aktualität der Domain-Inhaber-Daten (insbesondere Whois-/RDAP-Daten).
(2) Du bist verpflichtet, Änderungen der für die Domainregistrierung erforderlichen Daten dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Bei Verstoß können Domains durch Registry oder Registrar gesperrt oder gelöscht werden; hierfür ist der Anbieter nicht verantwortlich.
E.3 AuthCode, Provider-Wechsel
(1) Auf Anfrage stellt der Anbieter den AuthInfo-/AuthCode für einen Provider-Wechsel innerhalb der jeweils geltenden Fristen und Vorgaben der Registry zur Verfügung. Eine etwaige Transfer-Sperre (Transfer-Lock) ist standardmäßig gesetzt und wird auf Anfrage aufgehoben.
E.4 Domain-Reaktivierung und Redemption
(1) Redemption/Restore richtet sich nach TLD-, Registry- und Registrar-Regeln sowie den jeweils geltenden Gebühren zuzüglich Anbieteraufwand.
(2) Bei Nichtverlängerung kann eine Domain je nach Regeln deaktiviert, gesperrt, in Redemption/Transit gesetzt, gelöscht oder freigegeben werden; Wiederherstellung wird nicht geschuldet, sofern der Anbieter die Nichtverlängerung nicht zu vertreten hat.
E.5 Streitigkeiten über Domains
(1) Streitigkeiten über die Berechtigung an einer Domain (z. B. Markenkonflikte) werden zwischen den jeweils Beteiligten ausgetragen. Der Anbieter ist nicht zur Schlichtung verpflichtet.
(2) Bei einstweiligen Verfügungen, gerichtlichen Anordnungen oder DISPUTE-Einträgen der Vergabestelle wird der Anbieter die erforderlichen Maßnahmen umsetzen.
Anhang F – Managed Services
F.1 Geltungsbereich
(1) Managed Services werden ausschließlich gegenüber Unternehmern angeboten, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Dieser Anhang gilt nur bei ausdrücklich gebuchtem oder in Textform vereinbartem Managed Service. Ohne solche Buchung sind Leistungen unmanaged; Betriebssystem, Anwendungen, Konfiguration, Updates und Sicherheit liegen bei Dir (§ 7 Abs. 4).
(3) Der konkrete Managed-Service-Umfang ergibt sich aus der gebuchten Leistungsbeschreibung, insbesondere Administrationsaufgaben, Update-/Patch-Zyklen, Monitoring, Reaktionszeiten, Eskalation, abgedeckte Software und Ausschlüsse. Produktbezogene Regelungen gehen vor (§ 3 Abs. 7).
F.2 Mitwirkungspflichten
(1) Du stellst erforderliche Zugänge, Informationen und Mitwirkung rechtzeitig bereit, insbesondere administrative Zugänge, Anwendungs- und Lizenzinformationen, Wartungsfenster und Ansprechpartner für kritische Entscheidungen.
(2) Eigenmächtige Eingriffe in gemanagte Komponenten können den vereinbarten Leistungsumfang ganz oder teilweise entfallen lassen, soweit dadurch die ordnungsgemäße Diensterbringung nicht mehr gewährleistet ist.
F.3 Hinweis zur Detailregelung
(1) Details zum jeweiligen Managed-Service-Produkt ergeben sich aus der vor Vertragsschluss zugänglichen Leistungsbeschreibung; sie ist Vertragsbestandteil.